Der niedrigere Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert bedeutet, dass der Lagerbestand in der Bilanz entweder zu seinen ursprünglichen Anschaffungskosten oder zu seinem Nettoveräußerungswert (je nachdem, welcher Betrag niedriger ist) ausgewiesen werden sollte. Und wird durch LCRV gekennzeichnet.