„Nicht anspruchsberechtigte Vorsteuer“ bezieht sich auf den Vorsteuerabzug, den ein Unternehmen oder eine Einrichtung aus verschiedenen Gründen nicht geltend machen oder in Anspruch nehmen kann, typischerweise im Zusammenhang mit der Waren- und Dienstleistungssteuer (GST). Und wird durch NEI gekennzeichnet.